Datenschutz in der Gesundheitswirtschaft

Datenschutz Gesundheitswirtschaft

Der sensible und professionelle Umgang mit Kunden- oder Patientendaten ist für die Gesundheitswirtschaft nicht nur eine Verpflichtung, sondern zunehmend auch ein Qualitätsmerkmal. Die versorgten Menschen haben nicht nur das Recht, sondern auch die berechtigte Erwartung, dass ein einwandfreier Umgang mit den erhobenen Daten gewährleistet wird. Werden die Erwartungen nicht erfüllt, kann dies zu einer erheblichen Störung des Vertrauensverhältnisses führen. Die Einhaltung der unterschiedlichen Anforderungen an den Datenschutz, insbesondere bei der elektronischen Verarbeitung von Daten, stellt für die Gesundheitswirtschaft daher eine tägliche Herausforderung dar.

  

In diesem Sinne teilt beispielsweise das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass die Gesundheitsministerin Barbara Steffens den Datenschutz beim Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen stärken will. „Wir werden bis Anfang kommenden Jahres eigene Datenschutzvorgaben für den Einsatz elektronischer Fall- und Patientenakten im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen erstellen“, kündigte Ministerin Steffens am 25. September 2013 anlässlich der Fachtagung IT-Trends Medizin/Health Telematics in Essen an. „Daten von Patientinnen und Patienten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Für die Landesregierung steht fest: Gerade den Schutz medizinischer Daten nehmen wir sehr ernst“, so Steffens weiter. 

 

Der Schutz persönlicher Daten wird also auch hier immer wichtiger. Gerade in Unternehmen der Gesundheitswirtschaft ist der Umgang mit Patientendaten ein sehr sensibler Bereich. Bei diesen Daten handelt es sich stets um sehr persönliche Daten, die erhöhte Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit stellen. Wir wirken in Ihrem Auftrag auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Ihrem Unternehmen hin. 

 

Unsere Leistungen der externen Datenschutzbeauftragung im Überblick:

 

    • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
    • Unterrichtung und Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
    • Unterstützung beim Erstellen von Verfahrensübersichten
    • Beratung hinsichtlich einer Datenschutzfolgenabschätzung
    • Hinwirken auf die Einhaltung der Rechte Betroffener
    • Beratung hinsichtlich technisch-organisatorischer Maßnahmen
    • Mitwirkung bei der Auftragsvergabe bei Datenverarbeitung im Auftrag und Überprüfung bestehender Auftragsverhältnisse.
    • Audits bei Dienstleistern, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten
    • Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber Datenschutzbehörden

 

Wir stehen Ihnen natürlich darüber hinaus für alle Datenschutzfragen in Ihrem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.