Datenschutz für Ärzte

Datenschutz MVZ und Ärzte

Obwohl bereits die ärztliche Schweigepflicht den Patienten davor schützt, dass Informationen über seinen Gesundheitszustand unbefugt an Dritte weitergegeben werden, macht die stetig fortschreitende Informatisierung der Humanmedizin eine kritische Begleitung unter Datenschutzaspekten unerlässlich. Der Umgang mit Patientendaten stellt dabei einen sehr sensiblen Bereich dar. Bei diesen Daten handelt es sich stets um sehr persönliche Daten, die erhöhte Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit stellen. Aus diesem Grund existieren gesonderte Bestimmungen zum Schutz der Daten Ihrer Patienten.

 

Die hier normierten Pflichten werden jedoch durch die speziellen Anforderungen des ärztlichen Berufsrechts und ihrer strafgesetzlichen und –prozessualen Absicherung verschärf, ggf. sogar aufgehoben.

 

Da die Ärzteschaft in heutiger Zeit fast vollständig automatisiert Daten verarbeitet, sind auch Ärzte Adressaten der datenschutzrechtlichen Normen des BDSG. Die Anwendung des Datenschutzrechtes ist nur dort begrenzt, wo das Berufsgeheimnis vorgeht.

 

Ärzte, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und hierzu mindestens zehn Personen ständig beschäftigen, trifft in diesem Zusammenhang die Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Bei Ärztenetzen besteht dieses Erfordernis ebenso und ist unabhängig davon, ob einzelne Mitglieder bereits einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben.

 

Wird ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt, so gilt für ihn ein erweiterter Kündigungsschutz. Jeder Arzt, den eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trifft, sollte daher darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller erscheint, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Im diesem Sinne wirken wir in Ihrem Auftrag auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Ihrer Arztpraxis oder ihres Medizinischen Versorgungszentrums hin.

 

Unsere Leistungen der externen Datenschutzbeauftragung im Überblick:

 

    • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
    • Unterrichtung und Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
    • Unterstützung beim Erstellen von Verfahrensübersichten
    • Beratung hinsichtlich einer Datenschutzfolgenabschätzung
    • Hinwirken auf die Einhaltung der Rechte Betroffener
    • Beratung hinsichtlich technisch-organisatorischer Maßnahmen
    • Mitwirkung bei der Auftragsvergabe bei Datenverarbeitung im Auftrag und Überprüfung bestehender Auftragsverhältnisse.
    • Audits bei Dienstleistern, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten
    • Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber Datenschutzbehörden

 

 

Wir stehen Ihnen natürlich darüber hinaus für alle Datenschutzfragen in der Arztpraxis oder im Medizinischen Versorgungszentrum als Ansprechpartner zur Verfügung.