Datenschutz in der Versicherungswirtschaft

Die Versicherungswirtschaft nutzt in großem Umfang personenbezogene Daten der Versicherten im Rahmen der Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind hier mehr als in anderen Wirtschaftszweigen, die Grundlage einer interessengerechten Kundenberatung und -betreuung. Das Thema Datenschutz spielt im Berufsalltag der Versicherungswirtschaft daher eine immer wichtigere Rolle. Nicht nur in der Kommunikation mit Kunden ist dabei ein transparenter und offensiver Umgang mit Datenschutz empfehlenswert, auch sonst sollten die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre sowie die Sicherheit der Datenverarbeitung für die Versicherungswirtschaft ein Kernanliegen sein.

 

Bereits im Jahre 2012 haben die Datenschutzaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) daher datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen der Versicherungswirtschaft festgeschrieben und Datenschutzstandards für die Tätigkeit von Versicherungsmaklern festgeschrieben. Für Versicherungsunternehmen existieren in diesem Sinne sogar besondere Verhaltensregeln (code of conduct) im Rahmen der Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzung. Auch der Bundesgerichtshof (vgl. nur: BGH, Urt. 10.02.2010, VIII ZR 53/09) hat die besondere Bedeutung des Datenschutzes für die Versicherungswirtschaft verschiedentlich hervorgehoben. Der Gesetzgeber trägt dem durch entsprechende (straf-)rechtliche Vorgaben Rechnung. Wir wirken in Ihrem Auftrag auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze und Datenschutzanforderungen in Ihrem Versicherungsunternehmen mit.

 

Als Versicherungsmarkler sind Sie nicht nur verpflichtet, die bei Ihnen beschäftigten Personen auf das Datengeheimnis zu verpflichten, sondern auch dazu, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Vorschriften der DSGVO zu erfüllen (Art. 32 DSGVO). Halten Sie diese Vorgaben aktuell ein?

 

Beschäftigt Ihr Unternehmen zudem mindestens zwanzig Mitarbeiter, können Sie auch verpflichtet sein, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir u.a. folgende Aufgaben:

 

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
  • Unterrichtung und Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Unterstützung beim Erstellen von Verfahrensübersichten
  • Beratung hinsichtlich einer Datenschutzfolgenabschätzung
  • Hinwirken auf die Einhaltung der Rechte Betroffener
  • Beratung hinsichtlich technisch-organisatorischer Maßnahmen
  • Mitwirkung bei der Auftragsvergabe bei Datenverarbeitung im Auftrag und Überprüfung bestehender Auftragsverhältnisse.

 

Wir stehen Ihnen natürlich darüber hinaus für alle Datenschutzfragen in Ihrem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.