Datenschutz für Zahnärzte

Der Schutz persönlicher Daten wird in zunehmendem Maße als Qualitätsmerkmal angesehen. Nicht nur die jüngsten Datenskandale in der Privatwirtschaft, auch die Vorgänge rund um die Überwachungs- und Spionageaffäre um den Whistleblower Edward Snowden, haben die Öffentlichkeit einmal mehr auf das Thema Datenschutz aufmerksam gemacht.

 

Obwohl bereits die zahnärztliche Schweigepflicht den Patienten davor schützt, dass Informationen über seinen Gesundheitszustand unbefugt an Dritte weitergegeben werden, macht die stetig fortschreitende Informatisierung der Zahnmedizin eine kritische Begleitung unter Datenschutzaspekten unerlässlich. Der Umgang mit Patientendaten stellt dabei einen sehr sensiblen Bereich dar. Bei diesen Daten handelt es sich stets um sehr persönliche Daten, die erhöhte Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit stellen. Aus diesem Grund existieren gesonderte Bestimmungen zum Schutz der Daten Ihrer Patienten.

 

Die hier normierten Pflichten werden durch die speziellen Anforderungen des zahnärztlichen Berufsrechts und ihrer strafgesetzlichen und –prozessualen Absicherung verschärf, ggf. sogar aufgehoben.

 

Da die Zahnärzteschaft in heutiger Zeit fast vollständig automatisiert Daten verarbeitet, sind auch Zahnärzte Adressaten der datenschutzrechtlichen Normen des BDSG. Die Anwendung des Datenschutzrechtes ist nur dort begrenzt, wo das Berufsgeheimnis vorgeht.

 

Zahnärzte, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und hierzu mindestens zehn Personen ständig beschäftigen, trifft in diesem Zusammenhang die Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

 

Jeder Zahnarzt, den eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trifft, sollte daher darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller erscheint, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Im diesem Sinne wirken wir in Ihrem Auftrag auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Ihrer Zahnarztpraxis hin.

 

Unsere Leistungen der externen Datenschutzbeauftragung im Überblick:

 

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
  • Unterrichtung und Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Erstellen von Verfahrensübersichten
  • falls nötig, Durchführung von Vorabkontrollen
  • Gewährleistung der Rechte der Betroffenen
  • Veranlassung technisch-organisatorischer Maßnahmen
  • Mitwirkung bei der Auftragsvergabe bei Datenverarbeitung im Auftrag und Überprüfung bestehender Auftragsverhältnisse.

 

Wir stehen Ihnen natürlich darüber hinaus für alle Datenschutzfragen in der Zahnarztpraxis als Ansprechpartner zur Verfügung.