Unsere Leistungen

externer Datenschutz

Datenschutz ist nicht gleich Datenschutz. Sicherlich, Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterscheiden hinsichtlich der Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten nicht zwischen der Sparte, in der sich ein Unternehmen (die verantwortliche Stelle) bewegt: Wir tun es trotzdem!

 

Warum? So wie ein Arzt zwar dem Grunde nach Arzt ist, würden Sie mit einem Augenleiden doch auch nicht zum Orthopäden oder HNO-Arzt gehen und dies obwohl auch die Vorgenannten das medizinische Studium absolviert haben und als Ärzte approbiert sind. Sie werden sich hier an den Spezialisten, den Augenarzt, wenden. Auch wir haben uns in diesem Sinne dafür entschieden uns zu spezialisieren, um Sie gezielt beraten und im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit effektiv begleiten zu können. Die Fokussierung der medi-ip Dataprotect macht es uns möglich, Ihnen unsere Leistungen zu attraktiven Konditionen und auf Basis vorher kalkulierter Festpreise anzubieten. Denn, wir kennen die Probleme unserer Kunden bzw. der Branchen, in denen wir uns als Berater bewegen.